Teilnahmebedingungen zur Aktion „Kunden werben Kunden“
Gültig ab 01/2022
Teilnahmeberechtigt für die LEZ Aktion „Kunden werben Kunden“ sind Interessenten, die gegenüber LEZ ihr Interesse an
einem LEZ Photovoltaik-Angebot bekundet haben. Zur Übermittlung des Interesses sind folgende Wege zulässig:
1.Vollständig ausgefüllte Postkarte „Weitersagen lohnt sich“ übermittelt durch einen LEZ Bestandskunden an einen Interessenten.
Eine vollständige ausgefüllte Postkarte enthält den Vor- und Nachnamen des Werbers und vollständige Kontaktdaten des
geworbenen Interessenten (Name, Vorname, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Telefon-Nr., E-Mail-Adresse). Die ausgefüllte
Postkarte muss durch den Interessenten unterschrieben und postalisch oder elektronisch als PDF/Scan an LEZ gesendet werden.
2.Nach Eingang und Prüfung auf Vollständigkeit/Korrektheit der Angaben wird ein LEZ Mitarbeiter oder ein dafür von LEZ bestimmter Berater/Handelsvertreter telefonisch Kontakt mit dem Interessenten aufnehmen und einen Vor-Ort-Termin vereinbaren, an dem der LEZ Energiecheck durchgeführt wird. LEZ behält sich vor, Energiecheck-Termine abzulehnen, wenn die Voraussetzungen für die Errichtung einer Solarstromanlage auf der Immobilie des Interessenten nicht gegeben sind.
3.Kommt es weiterhin nach Vorstellung des LEZ Angebots zur Unterzeichnung eines LEZ Photovoltaik-Errichtungssvertrags,
wird LEZ eine Vertragsprüfung durchführen und bei erfolgreichem Bestehen eine Vertragsbestätigung versenden.
4.Nach Verstreichen der gesetzlichen Widerrufsfrist erhalten beide Parteien
(LEZ Interessent/Neukunde und LEZ Kunde/Empfehler) folgende Prämien (gültig ab 01/2020):
a.LEZ Kunde/Empfehler: 250,00 EUR Weiterempfehlungs-Bonus
b.LEZ Interessent/Neukunde: 250,00 EUR Weiterempfehlungs-Bonus
5.Die Gutschriften werden auf das bei LEZ hinterlegte Konto einmalig überwiesen.
6.Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben
und ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
7.Die empfehlende Person ist in der Regel bereits LEZ Kunde.
8.Personen, die nicht oder noch nicht LEZ Kunde sind, können ebenfalls als empfehlende Personen auftreten.
9.Der Empfehler kann mehrere Karten mit unterschiedlichen Interessenten einreichen.
10.Ausgenommen sind Mitarbeiter der LEZ sowie deren Angehörige.
11.Jeder geworbene Interessent darf nur einmal eine Postkarte „Kunden werben Kunden“ einlösen.
12.LEZ behält sich vor, Teilnehmer an der Aktion „Kunden werben Kunden“ auszuschließen.
Dies gilt insbesondere bei schuldhaften Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen oder falls
Teilnehmer (Interessenten) bzw. Empfehler die Aktion manipulieren bzw. versuchen zu manipulieren.
13.LEZ behält sich vor, die Aktion „Kunden werben Kunden“ jederzeit abzubrechen.
14.Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.