Vertrags- und Lieferbedingungen für Photovoltaikanlagen: www.LEZ-Energie.de/VLB
Beauftragt wird die Lieferung, Montage & Inbetriebnahme einer Photovoltaikanlage ggf. inkl. Stromspeichersystem und Wallbox. Ein Vertragsschluss erfolgt durch und in Form einer Auftragsbestätigung der LEZ Energie GmbH. Erst dann ist ein wirksamer Vertrag abgeschlossen worden.
Dieser Vertrag ist durch LEZ erfüllt mit vollständiger Lieferung und Herstellung einer betriebsbereiten Anlage (exklusive Zählerwechsel des Netzbetreibers!).
Die Anlage ist betriebsbereit mit schriftlicher Fertigstellungsanzeige durch die LEZ und/oder eines beauftragten Installations-/ Elektrounternehmen gegenüber der LEZ.
Nicht im Preis enthalten sind, wenn nicht ausdrücklich als Position im Angebot erwähnt: Erdarbeiten (nach Aufwand) – Kernbohrungen > 40mm – Blitzschutz – Zähler / Rundsteuerempfänger (werden vom EVU geliefert) – Rücklieferleitungen – Internetanbindung der Anlagenüberwachung (LAN muss bauseits vorhanden sein) – Arbeiten an der Hausinstallation, welche nicht für die Installation der PV-Anlage erforderlich sind – Isolierung eines Dachständers – Versetzen einer SAT-Anlage – Statiknachweis – Tauschziegel müssen bauseits vorgehalten werden.
Dachaufmaß: eine Abweichung zu der im Angebot angegebenen Leistung in kWp ist auf Grund Dachspezifischer Besonderheiten, die vorab nicht festgestellt werden konnten, möglich. Im Falle einer Abweichung erhält der Kunde eine Gutschrift in Höhe des Verhältnisses von Minderleistung in kWp zu der im Angebot vereinbarten Leistung in kWp auf Grundlage des in der Einzelposition vereinbarten Preises. Gesetzliche Mängelgewährleistungsrechte bleiben unberührt. Gemäß technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) ist eine Montage auf Welleternitdächern mit asbesthaltigen Gefahrstoffen nicht erlaubt.
Modulanzahl: LEZ ENERGIE GMBH schuldet eine Gesamtleistung in kWp, die Anzahl der Module ist irrelevant. Führt die Anzahl der montierten Module zu einer höheren Gesamtleistung, so erfolgt diese Mehrleistung für den Kunden unentgeltlich und ist von dem Kunden als vertragsgemäß hinzunehmen.
Verschattung / Verschmutzung: Dem Kunden ist bekannt, dass Verschattungen und/oder Verschmutzungen der PV-Anlage einen negativen Einfluss auf die theoretisch errechneten Erträge haben können. LEZ ENERGIE GMBH übernimmt für das Eintreten von Verschattungen und/oder Verschmutzungen keine Haftung.
Unterkonstruktion: Die statische Eignung der Dachkonstruktion zur Befestigung der Photovoltaikanlage ist durch den Bauherrn nachzuweisen bzw. zu gewährleisten. Ausreichender Schneeschutz (sofern vorgegeben z. B. Schneefanggitter) ist durch den Bauherrn zu gewährleisten.
Termine: In dem Vertrag genannte Bau- und/oder Liefertermine sind Wunschtermine und daher unverbindlich. Die Einhaltung von Terminen steht zudem unter dem Vorbehalt der mangelfreien und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch Lieferanten bzw. Zulieferer der LEZ ENERGIE GMBH. Alle Termine setzen voraus, dass der Kunde seine Mitwirkungspflichten vollständig und rechtzeitig erfüllt, insbesondere den fristgemäßen sowie vollständigen Zahlungseingang. Ein etwaiger eintretender Verzug bei der Lieferung sowie Ausführung der vereinbarten Leistungen inkl. der sich aus dem Verzug ergebenden Rechtsfolgen setzt in jedem Fall eigenes Verschulden der LEZ ENERGIE GMBH voraus.
Teilabnahme: Der Kunde ist auf Verlangen von LEZ ENERGIE GMBH verpflichtet, die vereinbarten Leistungen teilabzunehmen, auch wenn zu diesem Zeitpunkt die Elektroinstallation & AC-Montage und die Dokumentation noch nicht erbracht sind. Die Dokumentation wird dem Kunden binnen 3 Monaten nach Fertigstellung übergeben.
Fertigstellung: Dieser Vertrag ist mit vollständiger Lieferung und Herstellung einer betriebsbereiten Anlage (exklusive Zählerwechsel des Netzbetreibers und Netzanschluss) durch LEZ ENERGIE GMBH erfüllt. Die Anlage ist betriebsbereit mit schriftlicher Fertigstellungsanzeige durch das von LEZ ENERGIE GMBH beauftragte Installationsunternehmen gegenüber LEZ ENERGIE GMBH. Dies wird in einem Abnahmeprotokoll über die AC-Montage festgehalten.
Wirtschaftlichkeitsberechnung: Angenommene / errechnete PV-Erträge und ein Autarkiegrad sind lediglich theoretisch errechnete Werte und können von den tatsächlich durch die Anlage erreichten Werten abweichen. Hierfür übernimmt LEZ ENERGIE GMBH keine Haftung. Diese werden nicht Geschäftsgrundlage sowie nicht Vertragsbestandteil des Vertrages.
Elektrik: Die Photovoltaikanlage ist ausgestattet nach den VDEW Richtlinien für den netzparallelen Betrieb des zuständigen Energieversorgungsunternehmens.
Netzanschluss: LEZ ENERGIE GMBH wird den Netzbetreiber alsbald nach Vertragsabschluss anfragen, ob die Photovoltaikanlage an das Netz angeschlossen werden kann. LEZ ENERGIE GMBH haftet nicht für die Richtigkeit oder Aktualität der Auskünfte des Netzbetreibers und für etwaige Kosten, die von dem Netzbetreiber später ggfls. geltend gemacht werden.
Stromzähler wird/werden vom jeweiligen Netzbetreiber gestellt. Es besteht keine Haftung der LEZ ENERGIE GMBH für Verzögerungen bei der Terminvergabe für die Zählermontage durch den Netzbetreiber. Wenn der Netzbetreiber für die Montage des neuen Stromzählers die Anwesenheit des Elektrikers der LEZ ENERGIE GMBH verlangt, ist der Kunde verpflichtet, die dadurch entstandenen Mehrkosten der LEZ ENERGIE GMBH bis zur Höhe von EUR 450,00 zzgl. MwSt. gegen Nachweis zu erstatten.
Elektroverteilung: Die Hauselektrik muss in einem Zustand sein, der die Installation der PV-Anlage technisch realisierbar macht. Es wird der vorhandene Zählerschrank genutzt. Sollte ein zusätzlicher 2-teiliger Zählerschrank bauseits notwendig sein, so sind die Kosten vom Kunden zu tragen (vorhandener Zählerschrank bleibt bestehen, Anlage wird nicht umgeschwenkt).
Zählerschrank: Für den Fall, dass im vorhandenen Zählerschrank kein Platz mehr ist oder die technischen Voraussetzungen nicht gegeben sind, damit der Netzbetreiber die Anlage abnimmt, können noch Kosten für einen zusätzlichen Verteilerkasten / Zählerschrank anfallen. Elektrische Prüfungen: Die Prüfung der elektrischen Anlage (u.a. Isolationsmessung, Schleifenwiderstand, Innenwiderstand, Auslösung FISchalter) durch den Installateur beinhaltet ausschließlich die im Zusammenhang mit der Speicherinstallati